Verkehrsmedizinisch-psychiatrische Begutachtung
Wurde bei Ihnen eine psychische Erkrankung diagnostiziert? Werden sie psychopharmakologisch behandelt? In vielen Fällen gilt es abzuklären, ob die Fahrtauglichkeit durch die Symptome der Erkrankung oder die verordneten Medikamente beeinträchtigt sein kann.
Die Verkehrsbehörde kann bei Zweifeln an der Fahrtauglichkeit infolge psychischer Auffälligkeiten eine verkehrsmedizinischen Begutachtung fordern mit dem Ziel der Abklärung und Einschätzung der Fahrtüchtigkeit. Geregelt ist dies in § 11 Abs. 2 und in der Anlage 4 der Fahrerlaubnisverordnung.
Unsere Gutachten dienen als unabhängige, wissenschaftlich fundierte Basis für Entscheidungen über ihre Fahreignung auf dem Boden der Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung.
Wir arbeiten mit höchster Sorgfalt und unter Einhaltung der geltenden rechtlichen und medizinischen Standards, um eine faire und objektive Beurteilung zu gewährleisten.
Ablauf
Begutachtungsschwerpunkte
- Alkoholmissbrauch
- Alkoholabhängigkeit
- Suchterkrankungung
- Affektive Störungen
- Psychotische Störungen
- Organische- psychische Störungen
- Neurodegenerative Erkrankungen (Demenzen)
- Traumafolgestörungen
- Persönlichkeitsstörungen
Ihr Weg zum Gutachten
In der Regel werden sie von Ihrer zuständigen Verkehrsbehörde (Führerscheinstelle) beauftragt, ein psychiatrisches verkehrsmedizinisches Gutachten erstellen zu lassen.
Ablauf der Begutachtung
Gerne könne sie bei uns online einen Termin vereinbaren. Innerhalb von 24 Stunden erhalten sie per Mail eine Terminbestätigung inklusive eines Fragebogens und eines Behandlungsvertrags mit der Bitte, die darin aufgeführten Fragen sorgfältig und ausführlich zu beantworten. Die Entbindung von der Schweigepflicht ist obligatorisch.
Zum Termin müssen die ausgefüllten Unterlagen und Schweigepflichtentbindung) mitgebracht werden. Da eine Überprüfung der Identität erfolgen muss, halten sie bitte einen amtlichen Lichtbildausweis (Pass, Personalausweis, Führerschein) bereit.
Die Kosten der Begutachtung haben Sie als Auftraggeber zu tragen.
Die Kosten für z.B. Bildgebungen (Röntgen, CCT etc.), laborchemische Untersuchungen (z.B. Serologie / Drogen-Screening) oder neuropsychologische Testverfahren werden Ihnen separat in Rechnung gestellt.